ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der For Power GmbH

Behördliche Genehmigung

For Power GmbH besitzt die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Regionaldirektion Duisburg
der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsstellung der For Power GmbH Mitarbeiter

Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen For Power GmbH Mitarbeitern und Auftraggeber
begründet. Während des Einsatzes unterliegen For Power GmbH Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner
Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten,
von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.

Auswahl der For Power GmbH Mitarbeiter

For Power GmbH stellt dem Auftraggeber sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte For Power-Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Auftraggeber innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme der For Power Personal-Mitarbeiter meldet, werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet. For Power GmbH kann während des laufenden Einsatzes For Power GmbH Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete For Power GmbH Mitarbeiter austauschen, sofern nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers verletzt werden.


Einsatz der For Power GmbH Mitarbeiter und Streik


Der Auftraggeber setzt For Power GmbH Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die For Power GmbH Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit, Einsatzort und Arbeitstätigkeit können nur zwischen For Power GmbH und dem Auftraggeber vereinbart werden. Außerdem setzt der Auftraggeber For Power GmbH Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt For Power insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber zahlt For Power GmbH Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse. Der Kunde informiert For Power GmbH unverzüglich über geplante Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen. Sollte der Auftraggeber von einem rechtmäßigen Arbeitskampf betroffen sein, werden die im Einsatz befindlichen Mitarbeiter abgezogen, es sei denn, der Einsatz soll im Rahmen eines für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen und der Mitarbeiter stimmt dem Einsatz zu.


Geheimhaltung und Datenschutz


Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere § 5 Bundesdatenschutzgesetz, und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Auftraggeber versichert, die Daten der For Power GmbH Mitarbeiter nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften und ausschließlich zum Zwecke der Einsatzabwicklung zu verarbeiten sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten der For Power GmbH Mitarbeiter zu ergreifen, die die Pflichten des Art. 25 DSGVO erfüllen. Er verpflichtet sich ferner dazu, die Daten nur für die Dauer zu speichern, die nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und sie zu löschen, soweit keine Archivierung nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist.


Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen


Für For Power GmbH Mitarbeiter finden unter arbeitsvertraglicher Einzelbezugnahme auf Tarifverträge zwischen dem iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) und seinen Mitgliederverbund, und dem DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) geschlossenen Branchentarifverträge sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der For Power GmbH Mitarbeiter abgesichert.


Arbeitsschutz


Gemäß § 11 Absatz 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit der For Power GmbH Mitarbeiter den für den Auftraggeber geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber, insbesondere zur Einhaltung von §§ 5, 6 ArbSchG, obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der Pflichten von For Power GmbH. Der Auftraggeber gewährt For Power oder deren Beauftragten (u.a. Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten) den Zutritt zum Tätigkeitsort der For Power GmbH Mitarbeiter und legt Ihnen auf Wunsch die in Bezug auf ihr Arbeitsschutzsystem bestehende Dokumentation zur Einsicht vor. Ein Arbeitsunfall ist der For Power GmbH unverzüglich zu melden und wird gemeinsam untersucht. Der Auftraggeber wird For Power GmbH über die notwendige Angebots- und Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vor Arbeitsantritt informieren.


Tarife und Sonderkündigungsrecht


Zur Umsetzung eines für eine bestimmte Branche geltenden tariflichen Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer wird der Auftraggeber For Power GmbH mitteilen, welcher Branche der Einsatzbetrieb zugehört und ob bzw. welche Tarifverträge oder zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen im Einsatzbetrieb anwendbar sind. Der Auftraggeber hat For Power GmbH das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein. Sofern sich Änderungen in der Branchenzugehörigkeit, den anwendbaren Tarifverträgen oder den zeitarbeitnehmer-begünstigenden betrieblichen Vereinbarungen ergeben, wird der Auftraggeber For Power hierüber informieren. Sofern für eine bestimmte Branche die Zahlung eines Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer nicht vorgesehen ist oder nachträglich entfällt oder wegen anderer Gründe nicht anfällt, erhöht sich der Netto-Kundentarif nach Ablauf von 9 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen For Power Mitarbeiters um 1,5 % bzw. nach Ablauf von 12 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen For Power Mitarbeiters um insgesamt 3 %. Maßgebend für die Berechnung der einzelnen Frist ist der Überlassungsbeginn im Kundenbetrieb und nicht der Zeitpunkt, in dem o. g. Branchenzuschlag entfällt. Wird der Einsatz für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrochen, so wird der Zuschlag nach der Unterbrechung unter Anrechnung der vorangegangenen Überlassungszeiten fällig. Ungeachtet dieser Zuschlagsregelung ist For Power GmbH berechtigt, die Kundentarife nach billigem Ermessen zu erhöhen. Dies gilt, wenn sich die von For Power GmbH an die überlassenen oder zu überlassenden For Power Personal Mitarbeiter zu zahlende Vergütung aufgrund gesetzlicher (z. B. gesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen erhöht oder For Power Personal erst nach Vertragsschluss hiervon Kenntnis erlangt. Notwendige Tariferhöhungen wird For Power GmbH dem Kunden anzeigen. Die Erhöhung wird 2 Wochen nach Zugang der Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen. For Power GmbH steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu, wenn die angepassten Tarife nicht gezahlt werden.


Zeiterfassung


Jeder For Power GmbH Mitarbeiter legt wöchentlich einen Stundennachweis vor, aus dem die geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen. Der Auftraggeber lässt die geleisteten Arbeitsstunden und den Anspruch auf Leistungszulagen auf dem Stundennachweis wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen. Können Stundennachweise keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist For Power GmbH berechtigt, die vom For Power GmbH Mitarbeiter erfassten Stunden gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.

Stundensatz und Abrechnung

Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüber-lassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei For Power GmbH. For Power GmbH ist berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit 25,00 EUR zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass For Power GmbH im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die regelmäßige Arbeitszeit der For Power GmbH Mitarbeiter beim Auftraggeber entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht,- Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden. Sind Fahrkosten an den Mitarbeiter zu zahlen, ist For Power GmbH berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dienstreisen werden dem Kunden entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.


Haftung


For Power GmbH haftet neben der Erfüllung der Vertragspflichten bezüglich der überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Auf Wunsch von For Power GmbH gewährt der Auftraggeber Einsicht in den Deckungsumfang seiner bei der Erfüllung dieses Vertrages einschlägigen Versicherungen (z.B. Gebäudefeuer-, technische Versicherungen). Sonderleistungen wie z.B. anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien oder Eignungstests sind zwischen For Power GmbH und dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Reisekosten, die For Power GmbH im Rahmen eines Auftrags auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber und For Power GmbH erklären, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort. Der Auftraggeber hat die von For Power GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag geschlossen hat. Die von For Power GmbH zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann For Power GmbH daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird.

Vorbeschäftigung des Mitarbeiters

Der Auftraggeber wird For Power GmbH zur Einhaltung des AÜG unverzüglich mitteilen, wenn ein For Power GmbH Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten vor Überlassung beim Kunden oder einem verbundenen Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG bildet direkt angestellt oder als Zeitarbeitnehmer beschäftigt war. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der sich ergebenden Mehrkosten im Hinblick auf den betroffenen For Power GmbH Mitarbeiter.


Übernahme von Personal/Personalvermittlung


Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem an ihn überlassenen For Power GmbH aus der Überlassung wird eine Vermittlungsvergütung fällig. Dies gilt auch, wenn die Begründung des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung erfolgt, es sei denn, die Begründung des Arbeitsverhältnisses beruht nicht auf der Überlassung des For Power GmbHl Mitarbeiters. For Power GmbH ist desweiteren berechtigt eine Vermittlungsprovision zu berechnen, sollte der For Power GmbH Mitarbeiter innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitseinsatzes durch einen anderen Personaldienstleister beim Kundenunternehmen beschäftigt werden (Abwerbverbot). Die Übernahme eines For Power GmbH Mitarbeiters in die Stammbelegschaft des Einsatzunternehmens im laufenden Einsatz ist jederzeit möglich. Die Vermittlungsvergütung errechnet sich auch bei Teilzeitangestellten anhand des auf Vollzeit aufgerechneten Jahresbruttomonatsgehalts (inkl. Gratifikationen und Zusatzleistungen). Eine „schwebende“ Vermittlungsprovision aus dem nachstehenden Absatz reduziert sich um je 1/12 pro voll eingesetzten Einsatzmonat. Nach Ablauf des 12. Monats der Überlassung ist die Übernahme kostenfrei. Bei Einstellung eines dem Kunden vorgestellten Bewerbers ohne vorherige Überlassung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten wird eine Vermittlungsvergütung i. H. v. 23 % des zukünftigen Bruttojahresgehaltes (bis 40.000€), bzw. 25% ab 40.000€ beim Kunden fällig, es sei denn, die Einstellung beruht nicht auf der Vorstellung des Bewerbers. Das der Berechnung zugrundeliegende Bruttojahreseinkommen versteht sich unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile und wird bei Teilzeitbeschäftigung auf eine Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet. Der Honoraranspruch entsteht, wenn zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem von For Power GmbH vorgeschlagenen Bewerber ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zur Höhe der Vermittlungsvergütung, sind möglich und gelten vorrangig. Der Kunde ist verpflichtet, For Power GmbH Auskunft über das mit dem For Power GmbH Mitarbeiter oder dem vorgestellten Bewerber vereinbarte Bruttomonatsgehalt bzw. Bruttojahresgehalt mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen. Gibt der Kunde 2 Wochen nach Aufforderung durch For Power GmbH keine Auskunft über die Höhe des Bruttomonats-/Bruttojahresgehalts, ist der Kunde verpflichtet, eine Vermittlungsvergütung in Höhe von zwei Kundenmonatsumsätzen zu zahlen. Dies bemisst sich nach dem für den For Power GmbH Mitarbeiter vereinbarten Stundentarif und der von ihm während der Überlassung geleisteten Arbeitszeit oder dem für die Überlassung des Bewerbers vorgesehenen Stundentarif und der für ihn vorgesehenen Arbeitszeit.

Ausfall von For Power GmbH-Mitarbeitern/Höhere Gewalt

Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens For Power GmbH erschwert oder gefährdet wird, behält sich For Power GmbH vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Auftraggeber. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


Gerichtsstand und Erfüllungsort


Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung von For Power GmbH. Als Gerichtsstand wird Duisburg vereinbart.


Sonstiges


Der Auftraggeber erklärt, dass weder er noch seiner Organe, Mitarbeiter und Konzerngesellschaften oder Parteien, die in seinem Besitz stehen oder von ihm kontrolliert werden, mit Handels- und Wirtschaftssanktionen (Sanktionen) belegt bzw. Gegenstand eines Anspruchs, Verfahrens oder Untersuchung in Bezug auf Sanktionen sind oder gewesen sind. Der Auftraggeber erklärt weiterhin, dass er weder im Besitz einer Partei steht noch von einer Partei kontrolliert wird, die mit Sanktionen belegt ist. Der Auftraggeber ergreift angemessene Maßnahmen, dass er, seine Mitarbeiter und Konzerngesellschaften etwaige auferlegte Sanktionen einhalten und unternimmt keine Aktivitäten, die dazu führen, dass For Power GmbH, deren Konzerngesellschaften und Mitarbeiter gegen Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber versichert, den Unternehmen der For Power GmbH Gruppe und Mitarbeitern keine Gelder anzubieten, die von Geschäften oder Transaktionen mit Parteien bzw. Beteiligten herrühren, die mit Sanktionen belegt sind bzw. von Handlungen, welche im Widerspruch zu Sanktionen stehen. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Sämtliche vom Auftraggeber an For Power GmbH zu entrichtenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch For Power GmbH. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

Anpassungsklausel

For Power GmbH behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen. For Power GmbH behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn For Power GmbH-Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die For Power GmbH nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.

Stand: 01.12.2022

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